| Kosteninformation |
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| Gegenstand der Vermittlung (Rechtsgeschäfte) |
Höchstbeträge |
| § 15 Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, sowohl für Wohnungseigentum, als auch schlichtes Miteigentum |
Bei einem Wert*) |
| Kauf, Verkauf oder Tausch von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder |
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| Abgeltung für ein Superädifikat auf einem zu verpachtenden oder zu vermietenden Grundstück |
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| § 17 Vermittlung von Hypothekardarlehen |
2 % der Darlehenssumme im Zusammenhang mit der Vermittlung gem. § 15 Abs. 1 sonst 5 % der Darlehenssumme, falls kein Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung besteht (unecht umsatzsteuerbefreit). |
| § 18 Vermittlung von Baurechten |
Dauer des Baurechtes**) |
| § 19 Vermittlung von unbefristeten Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen |
je 3 Bruttomonatsmieten***) |
| § 20 Vermittlung von befristeten Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen |
Vermieter 3 Bruttomonatsmieten |
| § 20 Abs. 3 Ergänzungsprovision Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis |
Vereinbarung mit dem Mieter: |
| § 21 Vermittlung von Mietverträgen über Mietwohnungen und Eigentumswohnungen durch den Immobilienverwalter, sofern der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist |
Befristung bis zu 2 Jahren |
| § 22 Vermittlung besonderer Abgeltungen für Investitionen, Einrichtungsgegenstände oder die Einräumung von Rechtön |
Vom Vermieter oder Vormieter |
| § 23 Vermittlung der Untermiete an einzelnen Wohnräumen |
je eine Monatsmiete |
| § 25 Vermittlung von Pachtverhältnissen in der Land- und Forstwirtschaft |
Dauer der Pacht**) |
| § 26 Vermittlung von Pachtverhältnissen an Unternehmen |
Dauer der Pacht**) |
| § 27 Vermittlung sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte an Geschäftsräumen aller Art, Wohnungen und Einfamilienhäusern |
je 3 Bruttomonatsmieten |
*) Bemessungsgrundlage gem. § 16 IMV 1996: **) Wertgrenzenregelung gem. § 12 Abs. 4 IMV 1996: bei abgestuften Provisionssätzen Wertgrenzenausgleich durch Erreichung des höchstmöglichen Betrages der ***) Bruttomiefzins: Vereinbarter Bruttomietzins (HMZ inkl. BK und sonstigen Kosten) ohne Umsatzsteuer. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind allenfalls enthaltene Heizkosten herauszurechnen. Eine zeitlich befristete Mietzinsreduktion oder Mietzinsfreistellung bleibt unberücksichtigt. Im Falle der Vermittlung einer Wohnung für die der Mietzins It. mietrechtlichen Vorschriften nicht frei vereinbart werden kann, sind die Heizkosten ebenfalls nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. ****) Im Fall der Verlängerung oder Umwandlung eines befristeten Mietverhältnisses über eine Wohnung (siehe § 21), die durch einen makelnden Hausverwalter vermittelt worden ist, darf die gesamte Provision (inkl. Ergänzungsprovision) 2 BMM nicht übersteigen. |